(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. Aus Art. 103 Abs. 3 GG ergibt sich das Verbot der Doppelbestrafung. 4 OWiG bestimmt die Grenzen … Juni 2014. 103 III Grundgesetz. Dagegen legte der Angeklagte erfolgreich Revision ein. Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG wird in Fällen, in denen eine Handlung gleichzeitig eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, Straftat und Ordnungswidrigkeit mithin zueinander in Tateinheit stehen, nur das Strafgesetz angewendet. Man kann sich nicht vir der "großen Strafe" schützen, indem man die "kleine Strafe" vorzieht. 3 GG ergebende Doppelbestrafungsverbot „ne bis in … 103 Abs. Urteile > Doppelbestrafungsverbot, die zehn ... - kostenlose-urteile.de Ausnahmen vom Verbot der Doppelbestrafung möglich 16. Ausnahmen vom Verbot der Doppelbestrafung möglich. 4 zum … 103 Abs. Börsentermine 2020 | HV-Termine | Börsenkalender - boerse.de Das (europäische) Verbot der Doppelbestrafung nach Art 54 SDÜ gilt auch für zum Strafklageverbrauch führende Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats … ᐅ Doppelbestrafung OWi/Strafprozess - JuraForum.de Das sich bereits aus Art. Doppelverfolgungsverbot - Doppelbestrafung - Verkehrslexikon Das Verbot der Doppelbestrafung in der Verfassungsbeschwerde BVerfG 2 BvR 38/06 - hrr-strafrecht.de Konkretisierung des Verbots der Doppelverfolgung