55 Abs. Der Baunutzungsplan von 1958/1960 enthält u. a. § 23 BauNVO - Überbaubare Grundstücksfläche - dejure.org Zum Inhalt springen. Grundstücksteilung kann zu Baurechtswidrigkeit führen Bayerisches Staatsministerium des Innern Der Überschreitung der Grundfläche sind zwei Grenzen gesetzt; zum einen die Obergrenze von 50 v.H. Beschränkungen durch Baugrenzen und Baulinien - Bau-Rat 4 Satz 1bezeichneten Anlagen bis zu 50 % überschritten werden kann, können weitere 36 m² des Grundstücks mit diesen Anlagen überbaut werden. Befreiung Überschreitung