1 StVG) 25 (b) Deliktshaftung (§ 823 Abs. örtlich § 29a Abs.1 ZPO . 13. Gegen Reich als Halter 25 a) € 50,– für den ruinierten Anzug 25 (1) Der Anspruch dem Grunde nach 25 (a) Gefährdungshaftung (§ 7 Abs. § 32 ZPO „doppelt relevante Tatsache“ c) Gerichtsstandvereinbarungen. b) Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) ist ebenfalls in Karlsruhe. Partei-, Prozess-, Postulationsfähigkeit §§ 50 f., 78 ZPO . Schema zur Zulässigkeit einer Klage - iurastudent.de Klage und Widerklage werden abgeweisen. Für den Kläger ohne Sicherheitsleistung, für den Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2000 Euro. Zulässigkeit der Klage 1. Rechtschutzbedürfnis. Nun muss der Amtsrichter gemäß § 504 ZPO auf die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts hinweisen. A. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung I. Zuständigkeit des ... AG 2: Zulässigkeit der Klage, Fall 4, Wolfgang Vogelsang Zulässigkeit der Klage - Alles für ReNos 1 ZPO geheilt wäre, denn A ist auch auf § 295 ZPO hingewiesen worden. A. V˜llstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO: Bei der Vollstreckungserinnerung handelt es sich um einen speziellen Rechtsbehelf, der zu d) Rügeloses Einlassen, § 39 S. 1 ZPO. Sie ist gegeben, wenn der Kläger ein eigenes Recht in eigenem Namen geltend macht. Nachdem die Klägerin dem nicht nachkam, wies es die Klage als unzulässig ab, weil es an der bestimmten Angabe des Gegenstands des erhobenen Anspruchs (§ 253 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO) fehle. Die Begriffe „Waren“ und „Februar“ 2015 seien für eine Abgrenzung zu anderen Kaufgegenständen nicht ausreichend.