Noch genauere Vorgaben werden in der Sachwertrichtlinie (SW-RL) gegeben. Das Sachwertverfahren ist ein Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV zur Berechnung des Marktwertes von Immobilien durch die Normalherstellungskosten (NHK). Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts im Sachwertverfahren sind zunächst der Bodenwert wie der Wert für ein unbebautes Grundstück (§ 247 BewG) und der auf den gewöhnlichen Herstellungskosten (Normalherstellungskosten) basierende Gebäudesachwert (§ 259 BewG) getrennt zu ermitteln. BewG § 189 Bewertung im Sachwertverfahren - NWB Gesetze Ermittlung des Gebäudesachwerts. In der Folge soll das Verfahren in seinen Grundzügen vorgestellt werden. Im Sachwertverfahren sind, ebenso wie im Ertragswertverfahren, grundsätzlich Grundstück und bauliche Anlagen voneinander zu trennen. § 188 BewG - Liegenschaftszinssatz § 189 BewG - Bewertung im Sachwertverfahren § 190 BewG - Ermittlung des Gebäudesachwerts § 191 BewG - Wertzahlen § 192 BewG - Bewertung in Erbbaurechtsfällen Der Fokus der Wertermittlung liegt dabei insbesondere auf der Bausubstanz. § 190 BewG - Einzelnorm 2 Sonstige bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen, und der Wert der sonstigen Anlagen sind regelmäßig mit dem Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten. Ein Blick in das Gesetz lässt vermuten, dass das Sachwertverfahren einfacher ist als das Ertragswertverfahren – immerhin gibt es nur drei Paragrafen zu beachten. Beim Sachwertverfahren setzt sich der Wert zum einen aus der Summe der Herstellungskosten der auf dem Grundstück vorhandenen Anlagen und zum anderen aus dem Bodenwert zusammen, der sich wie bei unbebauten Grundstücken aus der Fläche und dem Bodenrichtwert zusammensetzt ( § 189 BewG ). Wie genau die Berechnung beim Sachwertverfahren funktioniert, erklären wir Ihnen im Folgenden anhand von Beispielen. (1) Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der Gebäude (Gebäudesachwert) getrennt vom Bodenwert nach § 190 zu ermitteln. Sonstige bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen, und der Wert der sonstigen Anlagen sind regelmäßig mit dem Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten. (1) Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der Gebäude (Gebäudesachwert) getrennt vom Bodenwert zu ermitteln. (1) Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der Gebäude (Gebäudesachwert) getrennt vom Bodenwert zu ermitteln. … Das Sachwertverfahren im Detail Die Ermittlung des Sachwerts ist im Bewertungsgesetz (BewG) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV § 21 bis 23) rechtlich geregelt.