Antwort von Jomol am 03.03.2017, 9:24 Uhr. Die Differenz in Höhe von 37 Euro muss der Arbeitgeber als Zuschuss an die Arbeitnehmerin auszahlen. Urlaubsanspruch S. 543; 2019 S. 328) BayRS 2030-2-31-F . Dazu zählen z. Elternzeit Wir bieten Ihnen unser umfassendes spezialisiertes Wissen insbesondere im Rahmen folgender Bereiche: Beratung und Vertretung von arbeitnehmenden, selbständig und gemischt tätigen Eltern und Arbeitgebern zum Mutterschutz, Elternzeit, (Basis)Elterngeld, ElterngeldPlus, Wiedereinstieg in Teilzeit während und nach der Elternzeit. S. 543, 2019 S. 328, BayRS … Das gilt auch für das zweite und dritte Jahr der Elternzeit, in denen kein Elterngeld mehr gewährt wird. Die Antwort: Ein Tipp zum Thema „Beschäftigungsverbot“ vorweg: Schwangere dürfen Sie nicht beschäftigen, wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot verhängt hat, weil Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind durch die Arbeit gefährdet werden. Grundsätzlich sind dies 65 Prozent des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate, höchstens aber 1.800 Euro pro Monat. Elternzeit So schön die Nachricht auch ist, wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Nachwuchs erwartet…. Für die Zeit, in der sich Elternzeit und neuer Mutterschutz überschneiden, zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Nettogehalt. mutterschaftsgeld, wenn 2. kind während elternzeit Ein solches … Mutterschutz Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung von schwangeren und stillenden Frauen bildet das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das zum 1. Möchten Sie auf eigenen Wunsch die Elternzeit verkürzen oder verlängern wollen, stellen Sie bitte frühzeitig einen entsprechenden Antrag auf dem Dienstweg. Das Prinzip ist soweit klar, aber ich hänge fest an der Frage, ob die Zeit des meist 8-wöchigen Mutterschutzes nach der Geburt, die ja – bei direkt anschließender Elternzeit – auf die Elternzeit der Mutter angerechnet wird, auch mit Blick auf die Urlaubskürzung schon voll als Elternzeit gilt.