Juli 2007 dazu folgendermaßen geurteilt (2 B 65.07): Die oft vom Rechtsanwalt schwer zu vermittelnde Tatsache, dass es keine Bindungswirkung zwischen Strafurteilen und Zivilurteilen gibt, zeigt sich aktuell wieder in einem Rechtsstreit zwischen einem prominenten Wettermoderator und seiner ehemaligen Geliebten. Dies gilt sogar dann, wenn aufgrund des Beweisverfahrens vom Strafgericht festgestellt wurde, dass der Beschuldigte die ihm zur … Gegenstand: Bindungswirkung der Tatsachenfeststellungen eines ausländischen Strafurteils im Disziplinarverfahren Bindungswirkung Es könne regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Strafnormen und Prozessschutzregeln eines EU … Die Gerichte sind an ihre eigenen Entscheide gebunden, sobald sie den Parteien eröffnet worden sind. Beamtenpension - nach einem ausländischen Strafurteil 1 a Berufung, Berufungsbeschränkung, Bindungswirkung, Strafaussetzung. Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Köln, Beschl. Insbesondere wird … Sie entfalle, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthalte oder wenn jedenfalls in den … Hierunter fällt auch, dass das Strafurteil auf einer Urteilsabsprache beruht, die den rechtlichen Anforderungen nicht genügt. Grundsatz. 2 … BVerwG, Beschluss v. 15.12.2017 - 2 B 59/17 - NWB Urteile Ein Anerkenntnisurteil schaffe ebenso wie ein kontradiktorisches Urteil Bindungswirkung für ein Abänderungsverfahren. 4 Satz 1 Halbs. 1 Satz 1 BDG sind die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren im Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, für das … Prof. Dr. Stephan Lorenz 43). 1 Satz 1 BDG sind die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren im Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, für das … 1 Satz 1 LOG NRW zu, weil es in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist. Verlust des Beamtenstatus durch Urteil des Strafgerichts. Dem Strafurteil kommt keine Bindungswirkung im Sinne von § 56 Abs. Entziehung der Fahrerlaubnis; Bindungswirkung Strafurteil