Mehr steuerfrei für Helfer*innen in Impf- und Testzentren Für eine solche Tätigkeit können im Jahr 2021 nun 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. 03. Ehrenamtspauschale (840 EUR). Für nebenberufliche Tätigkeiten rund ums Impfen gilt: Das zusätzlich verdiente Geld bleibt bis zur Höhe des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 Euro steuerfrei. Für 2021 liegt dafür der Übungsleiterfreibetrag bei 3.000 Euro. All diejenigen, die sich nebenberuflich in der Verwaltung und Organisation der Impf- und Testzentren engagieren, haben einen Anspruch auf die Ehrenamtspauschale. Der Freibetrag lag 2020 bei 2.400 Euro, 2021 ist er auf 3.000 Euro jährlich erhöht worden. Steuernews für Ärzte » Sandra Meier Steuerberaterin Übungsleiterpauschale: wichtige Fakten [mit Checkliste] Tätigkeit in Impf- und Testzentren. Nr. Es liegt somit ein Minijob vor. § 3 Nr.26 oder § 3 Nr.26a EStG für Corona-Helfer (dpa/tmn) Bereits 2020 und 2021 konnten die freiwilligen Helfer in den Impf- und Testzentren die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale nutzen. Schon 2020 und 2021 konnten freiwillige Helferinnen und Helfer in Impfzentren und Testzentren von der Übungsleiterpauschale oder der Ehrenamtspauschale profitieren. Oberfinanzdirektion Frankfurt a. M., Vfg. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer usw. Impfzentren: Freiwillige können Übungsleiterpauschale oder ... Bei der Übungs­leiterpauschale bleiben seit 2021 Aufwands­entschädigungen bis 3 000 Euro im Jahr steuer- und sozial­abgabenfrei, bei der Ehren­amts­pauschale sind es 840 Euro im Jahr. Bei der Betriebsprüfung im Verein kann sie allerdings zum Problem werden und bei falscher Einschätzung zu erheblichen Nachzahlungen führen. Voraussetzung ist auch hier, dass Ihr Arbeitgeber eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Organisation ist. 26 EstG geregelt. Steuerfreie Nebenjobs in Impf- und Testzentren Wir zeigen, was es zu beachten gibt. 26 EStG Stellung. Übungsleiterpauschale - Nachzahlungen vermeiden! - lexoffice Dann können Sie vom sogenannten Übungsleiterfreibetrag oder dem Ehrenamtsfreibetrag profitieren. Oder Du teilst ihn auf und stockst Dein Minijobgehalt ab 2021 um 250 Euro (bis 2020: bis 200 Euro) …