7 2.1.1 Bildungsgang. Juni 2021 (BGBl. Das Landesförderzentrum Sehen, Schleswig bietet allen schleswig-holsteinischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Sehen haben an, sie in allen Bereichen, die in Zusammenhang mit der Sehschädigung stehen, zu unterstützen und zu beraten. Ergebnisse (Notenbuch, Zeugnisse, Kompetenzeinschätzungen, …) Einbeziehung des MSD der Schule, der Beratungslehrer, Schulsozialarbeit, Schulpsychologischer Dienst, Kooperation mit Eltern u.a. Wird bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, haben die Eltern über die Schule die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) zu stellen. Eine mögliche Befristung gemäß § 5 Absatz 2 der Sonderpädagogik-Verordnung ist Teil der Entscheidung. Unabhängig von diesen Terminen und den sich daraus ergebenen Entscheidungen ist es Aufgabe der Schule, die entsprechende (zieldifferente individuelle) Förderung durchzuführen, und zwar auch dann, wenn die Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt noch nicht vorliegt. Rechtsgrundlage: § 19 BD-EG, §§ 8 und 8a SchPflG. In diesem werden sonder­pädagogischer Förder­­bedarf und entsprechende Förder­­möglich­keiten erörtert und abschließend benannt. Hierfür hat das Niedersächsische Kultusministerium ein Muster für einen Anhang zum Zeugnis herausgegeben. AO-SF § 12 Abs. Grundlegende Informationen bietet die Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vom 8. Informationen zur Zeugniserstellung im Gemeinsamen Lernen bei ... Sonderpädagogischer Förderbedarf - Begriff: Unter sonderpädagogischem Förderbedarf versteht man in Abgrenzung zu Teilleistungsstörungen wie Legasthenie oder Dyskalkulie eine intensivere Störung, die in den meisten Schulgesetzen mit dem Begriff der "Behinderung" bezeichnet wird. Zeugnisse im Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung Die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung erhalten ein Textzeugnis. Erweiterter Geltungsbereich: Genannt werden „insbesondere“ (d.h. es gibt weitere mögliche förderbedürftige Schwierigkeiten): - Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben - … Überblick … Egal, wie viele Kinder mit einem SUB an der Schule sind, die Unterstützungsbedarfe Lernen und ESE sind mit der sonderpädagogischen Grundversorgung (2 Lehrerstunden pro Klasse) abgegolten. Das Aufgabengebiet von Herrn Schneider umfasste im Einzelnen: Ausführung von Erziehungs- und Lehrtätigkeiten (z. Grundlagen der Leistungsbewertung, Zeugnisse und Abschlüsse im §18(2) AO-SF). Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens wird entschieden, ob ein*e Schüler*in einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat. Sonderpädagogische Förderung erschließt hierfür konkrete Handlungsfelder in entwicklungs-, situations-, sach- und sinnbezogenen sowie lebensorientierten Lernbereichen. Liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, ist der Förderplan regelmäßig fortzuschreiben.