Die Corona-Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe laufen zum 30.06.2022 aus. Das bestehende Programm soll nach unserem aktuellen Kenntnisstand verlängert werden. Berücksichtigung finden insbesondere die auf der genannten Homepage aufgeführten FAQ zur Überbrückungshilfe und der außerordentlichen Wirtschaftshilfe. . Überbrückungshilfe III (Plus) und Neustarthilfe (Plus) - IHKCorona-Überbrückungshilfe Phase 3 (mit Neustart-Hilfe) - Checkliste mit ...Corona-Überbrückungshilfe III Plus, FAQ / 5.1 Wie ist bei einer ...Überbrückungshilfe III Plus Anspruch bei freiwilliger SchließungÜberbrückungshilfe IV und Neustarthilfe - Handelskammer Hamburg Die Neustarthilfe 2022 für Soloselbstständige beträgt bis zu 1.500 Euro pro Monat. Betrachtet man die kürzlich hinzugefügten Änderungen und Anpassungen der FAQ zur Überbrückungshilfe 3 wird klar, dass Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe 3 im Antragsportal eine . FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III Plus" aktualisiert In den jetzt überarbeiteten FAQ zur Ü III Plus für die Zeit von Juli bis Dezember 2021 ist die Regelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen, wenn eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich wäre, veröffentlicht (siehe Ziffer 1.2). Überbrückungshilfe IV FAQs zur „Überbrückungshilfe IV" Förderzeitraum Januar bis März 2022 Überbrückungshilfe III Plus FAQs zur „Überbrückungshilfe III Plus" seit Juli 21 beantragen werden kann, wurde die Antragsfrist mehrfach verlängert - derzeit können noch bis Ende Juni 2022 Anträge gestellt werden.Aus diesem Grund muss auch das Wahlrecht zwischen Ü4 und Neustarthilfe bis Mitte Juni . Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird vom BMWi mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt. September 2021 dauerhaft einstellt. Berücksichtigt wird für die Überbrückungshilfe III das FAQ mit Stand 21.11.2021sowie für die Neustart-Hilfe das FAQ mit Stand 12.11.2021..xlsx-Version: Datei öffnen.xls-Version: Datei öffnen. Neue FAQ zur Überbrückungshilfe 3 Plus - Auswirkungen auf Ü-Hilfe 3?Überbrückungshilfe III+ - Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt