13-41 Nr. Dieser ist Teil 2 der Handreichung gewidmet. Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (gem über die Eröffnung eines AO-SF Verfahrens und über die Feststellung eines möglichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes. Transcription . Das Schulamt für die Stadt Wuppertal ist zuständig für Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF-Verfahren). Eltern können jederzeit einen Antrag zur Eröffnung eines AO-SF Verfahrens an der Grundschule stellen. Pinterest; Instagram; Home; Blog; About; Contact; Design Editor; Custom Graphic Design Bera­tungs­por­tal. erst im folgenden Schuljahr bearbeitet werden. Das Gutachten ist ein gemeinsames Gutachten, welches von beiden Lehrkräften in Übereinstimmung Ist die Beantragung des Verfahrens (AO-SF) nur bei der Grundschulanmeldung im Oktober möglich? Dabei werden die allgemeinen inhaltlichen Aspekte der Gutachtenerstellung ergänzt um spezielle Hinweise zu den Unterstützungsbedarfen Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung. wird in allgemeiner Schule aufgenommen verschickt die Benachrich- tigung an die … Informationen zur schulischen Inklusion - Schulamt für die Stadt … SGV Inhalt : Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, … des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs nach probeweiser sonderpädagogischer Förderung PDF -Datei 158,25 kB NRW. 1. bei einem Wechsel des Förderorts nach den Absätzen 2 und 3, 2. beim Wechsel des Bildungsgangs innerhalb der besuchten Schule. In den übrigen Förderschwerpunkten ist nach Abschluss der Klasse 6 ein Verfahren nur noch in Ausnahmefällen durchzuführen. • Ist das Verfahren „zur Zeugniszeit“ noch nicht abgeschlossen, erhält das Kind gemäß der AO-GS/ AO-SI ein Zeugnis und wird nach diesen Vorgaben weiter unterrichtet, bis eine Entscheidung des Schulamtes getroffen und mitgeteilt wurde.